Corona-Förderungsmöglichkeiten

Hilfsfonds und Lockdown-Umsatzersatz können durch schwierige Zeiten helfen.

Den österreichischen Wirtschaftstreibenden stehen seit mehreren Monaten finanzielle Unterstützungen durch den Bund zur Verfügung. Die „Förderkulisse“ ist dicht, befindet sich allerdings permanent im Wandel.

St. Pölten, Graz, 10. Februar 2021 – „Mit dem Fixkostenzuschuss I und dem Fixkostenzuschuss II 800.000 können Unternehmen je nach Umsatzeinbruch ihre Fixkosten anteilig decken“, erklärt KommR Karlheinz Hödl, Markenausschussleiter der Versicherungsagenturen. „Der Verlustersatz als weitere Alternative könne seit dem 16. Jänner 2021 von direkt vom Lockdown betroffenen Unternehmen beantragt werden“, fügt er hinzu. Voraussetzung sei, dass diese Unternehmen auch nach dem 7. Dezember behördlich geschlossen bleiben mussten. Mit dem 29. Dezember vergangenen Jahres wurde der Lockdown-Umsatzersatz um zusätzlich betroffene Branchen, wie zum Beispiel Einzelhandel, körpernahe Dienstleister und Museen, erweitert.

Verlustersatz
Wenn innerhalb der Periode vom 16. 9. 2020 bis zum 30. 6. 2021 über einen klar definierten und zusammenhängenden Zeitraum ein Umsatzverlust von mindestens 30 % verzeichnet wurde, kann das betroffene Unternehmen (alternativ zum Fixkostenzuschuss II 800.000) Verlustersatz beantragen. Der wirksame Verlustersatz beträgt in Folge 70 % des errechneten Verlustes gemäß den Förderrichtlinien, bei kleinen Unternehmen 90 %.

Garantien
In Absprache mit der jeweiligen Hausbank können betroffene Unternehmen Antrag auf Betriebsmittelkredite auf der Basis einer 100 %-Garantie der Republik beantragen. Über einen Finanzierungsbedarf von 500.000 Euro deckt die Republik Österreich in Folge 90 % der Kreditsumme ab. Die Kreditsumme orientiert sich dabei am tatsächlichen Liquiditätsbedarf des Unternehmens. Als Obergrenze gilt die Summe dreier Monatsumsätze oder das Doppelte der gesamten jährlichen Lohn- und Gehaltssumme oder in angemessenen begründeten Fällen der Liquiditätsbedarf von bis zu 18 Monaten bzw. 120 Millionen Euro. Die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre.

Unter www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html gibt es aktuelle Informationen zur Förderkulisse. Es ist empfehlenswert, genannte Website regelmäßig zu konsultieren.

Corporate Data
Die Versicherungsagentur ist die Dachmarke der Gremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien). KommR Horst Grandits ist der Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. Erstmals treten mit Die Versicherungsagentur acht von neun Landesgremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammerorganisation (ausgenommen Wien) und damit mehr als 10.000 Versicherungsagenturen unter einer gemeinsamen Marke auf.

Mehr Informationen unter: www.echtsichersein.at