Doppelte Sicherheit für Vermögensberater und Versicherungsagenturen

Für Versicherungsagenten, die auch Vermögensberater sind, gibt es eine neue Vermögensschaden-Haftpflicht, die beide Gewerbe abdeckt.

Versicherungsagenten und Vermögensberater müssen laut Gewerbeordnung eine Vermögensschaden-Haftplicht zur Sicherheit der Kunden abschließen. Dank einer Kooperation des Bundesgremiums der Versicherungsagenten und der Allcura Versicherung gibt es nun ein neues Produkt der Allcura, das beide Bereiche in einer Haftpflicht abdeckt. Gleichzeitig sind in diesem Paket keine Grenzen in der Nachdeckung vorgesehen.

St. Pölten, 30. September 2019 – Die Kombination aus Versicherungsagentur und Vermögensberatung erfreut sich in Österreich großer Beliebtheit. Rein rechtlich sind das aber zwei unterschiedliche Gewerbe. Das führt zu Überschneidungen im Bereich der unternehmerischen Vorsorgepflichten. Laut Gewerbeordnung ist sowohl eine Versicherungsagentur als auch eine Vermögensberatung verpflichtet, im Sinne der Kunden eine Vermögensschaden-Haftpflicht abzuschließen.

Eine Haftpflichtvorsorge für beide Bereiche
Das Bundesgremium der Versicherungsagenten trat in Verhandlungen mit der Allcura Versicherungs AG, um ein neues Produkt ins Leben zu rufen. „Vorgabe für die neue Haftpflicht der Allcura war, dass die Inhalte genau auf die Anforderungen von uns Versicherungsagenten abgestimmt werden. Das ist uns dank der guten Zusammenarbeit mit den Profis von Allcura auch gelungen“, erklärt Horst Grandits, Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. Gemeinsam mit einem Allcura-Team wurde eine Lösung im Sinne der vermögensberatenden Versicherungsagenturen gefunden. Ab sofort gibt es ein neues Produkt, das beide gesetzlich vorgeschriebenen Deckungen vereint und gleichzeitig noch einer anderen Anforderung gerecht wird.

Keine Grenze bei Nachdeckung
Von einer Nachdeckung spricht man, wenn Vermögensschäden nach Auslaufen des Versicherungsvertrags auftreten. Das ist speziell dann interessant, wenn Versicherungen nicht nach dem Verstoßprinzip, sondern nach dem Prinzip „claims made“ agieren. Während beim Verstoßprinzip der Schadensfall beim Geschäftsfall selbst eintritt, passiert dieser bei „claims made“ versicherungsrechtlich erst mit der Meldung, also möglicherweise nach Ende der Vertragslaufzeit. „Wenn die Nachdeckung der Haftpflicht nach einigen Jahren endet, haftet die Agentur – oder auch mögliche Erben – unbegrenzt mit dem Privatvermögen. Diesen Extremfällen beugen wir mit dem neuen Produkt vor. Es gilt nämlich das Verstoßprinzip und es gibt keine Begrenzung in der Nachdeckung. Damit können die Versicherungsagenten echt sicher sein!“, freut sich Grandits.

Corporate Data
Die Versicherungsagentur ist die Dachmarke der Gremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien). KommR Horst Grandits ist der Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. Erstmals treten mit – Die Versicherungsagentur – acht von neun Landesgremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien) und damit mehr als 8.000 Versicherungsagenturen unter einer gemeinsamen Marke auf. KommR Wolfgang Wimmer, Obmann-Stellvertreter des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich, leitet den Fachausschuss Markenführung. Er ist für die kontinuierliche Umsetzung aller Kommunikations- und Marketingmaßnahmen verantwortlich.

Mehr Informationen unter: www.echtsichersein.at