Die meisten Drohnen müssen versichert sein

Die kleinen Flugmaschinen erfreuen sich großer Beliebtheit. Was viele nicht wissen: Drohnen müssen versichert werden.

Die steigende Beliebtheit von Drohnen wirft eine Frage auf: Wer haftet wenn etwas passiert? Damit die „Piloten“ die kleinen Flugmaschinen sicher durch die Lüfte steuern können und im Falle eines Unfalls die Haftungsfrage geklärt ist, sollten Drohnen versichert sein. Für bestimmte Flugmodelle besteht sogar eine Versicherungspflicht.

Graz, 20. Juni 2018
– Drohnen erfreuen sich steigender Beliebtheit. Viele wissen nicht, dass ihre Flugmaschine versichert sein muss. Die Steirischen Versicherungsagenturen empfehlen, für alle Drohnen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit im Fall eines Unfalls die eventuell entstehenden Kosten gedeckt sind.

Verschiedene Drohnenklassen

Drohnen, die bis 250 Gramm wiegen, nicht höher als 30 Meter fliegen und eine maximale Bewegungsenergie von 79 Joule aufweisen, gelten als Spielzeug und fallen nicht unter das Luftfahrtgesetz. Daher brauchen sie keine Haftpflichtversicherung und keine luftfahrtrechtliche Bewilligung. Es dürfen allerdings weder Personen noch Sachen durch den Betrieb gefährdet werden. Wenn eine Kamera mit an Bord ist, fallen diese Drohnen unter die Drohnenklasse eins und benötigen eine Betriebsbewilligung und damit auch eine Haftpflichtversicherung.

Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben

Für alle anderen Fluggeräte ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Flugmodelle ab einem Gewicht von 251 Gramm, die einen Radius von maximal 500 Metern nicht überschreiten und zu denen eine direkte Sichtverbindung zwischen Pilot und Drohne besteht, dürfen ohne Betriebsbewilligung geflogen werden. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt.
Drohnen der Klasse eins (ab 25 Kilogramm) und andere Flugmodelle ab 25 Kilogramm Gewicht, mit einem Radius über 500 Meter und einer Bewegungsenergie über 79 Joule, unterliegen dem Luftfahrtgesetz. Für sie sind eine Bewilligung der Austro-Control und eine Haftpflichtversicherung verpflichtend.
Drohnen der Klasse 2 sind Fluggeräte, die ohne Sichtverbindung fliegen können. Für sie gelten die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen wie Lufttüchtigkeitszertifizierung, Registrierungspflicht, Pilotenschein, Einhaltung der Luftverkehrsregeln und mehr. Im Privatgebrauch sind diese Flugmodelle eher nicht anzutreffen.

Versicherung immer empfohlen
„Wir empfehlen, für alle Drohnen eine Versicherung abzuschließen. Wenn ein Unfall passiert oder ein Mensch verletzt wird, sind oft hohe Kosten die Folge. Diese treffen dann voll den Drohnenpilot.“, sagt KommR Karlheinz Hödl, Obmann der Steirischen Versicherungsagenturen. Um beim Drohnenflug auf Nummer Sicher zu gehen und das Hobby sorglos genießen zu können, sollten Drohnenpiloten bei einem Versicherungsagenten professionellen Rat einholen.

Corporate Data
Das Landesgremium der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Steiermark ist eine dynamische Interessenplattform der Steirischen Versicherungsagenturen mit rund 1.400 Mitgliedern. Die Versicherungsagentur agiert als selbstständiges Unternehmen, ist jedoch vertraglich an Versicherungsunternehmen gebunden. Sie fungiert als Schnittstelle zwischen Versicherungskonzernen und den einzelnen Kunden. Das Angebotsspektrum umfasst sämtliche Leistungen einer großen Versicherung. Die Versicherungsagentur ist Ihre persönliche Mehr-Sicherung vor Ort: selbstständig, schnell, sicher, steirisch – so lautet die Leitidee. Die Versicherungsagentur: Meine Mehr-Sicherung. Mehr Informationen unter: www.versicherung-steiermark.at