Mit Einführung der Versicherungsvermittlungsnovelle (IDD) sind seit 1. Jänner 2019 Versicherungsvermittler gesetzlich zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Die Versicherungsagentur hat seit Jahresbeginn mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Versicherungswirtschaft um eine Lösung für den Lehrplan gerungen. Seit heute, 11. Juli 2019, steht dieser fest: Versicherungsagenten dürfen ihre Bildungsinstitution frei wählen und müssen mindestens die Hälfte der Weiterbildungsstunden bei unabhängigen Institutionen absolvieren.
St. Pölten, 11. Juli 2019 – „Für uns als Interessenvertretung ist es besonders wichtig, dass unsere Mitglieder frei wählen können, wo sie ihre Weiterbildung absolvieren“, sagt KommR Horst Grandits, Bundesobmann der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. „Diesen Anspruch konnten wir durchsetzen.“ Nach einem halben Jahr Unklarheit steht der Lehrplan für Versicherungsagenten zur Weiterbildungsverpflichtung laut Versicherungsvermittlungsnovelle (IDD) seit heute, 11. Juli 2019, fest. Beim Ringen um eine Lösung mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Versicherungswirtschaft war vor allem die Unabhängigkeit der Bildungsinstitutionen ein Thema. Denn: Hauptberufliche Versicherungsagenten müssen künftig jährlich 15 Weiterbildungsstunden absolvieren. Jene, die das Gewerbe im Nebenberuf betreiben, haben eine Weiterbildungsverpflichtung von fünf Stunden pro Jahr. Weiterbildung für Versicherungsvermittler ist somit künftig ein gutes Geschäft. „Dem nicht-qualifizierten Bildungsanbieterwildwuchs haben wir mit unserem Lehrplan einen Riegel vorgeschoben“, sagt Grandits.
Weiterbildung bei unabhängigen Institutionen
Versicherungsagenten können ihre Bildungsinstitution für die Weiterbildung im Rahmen der Weiterbildungspflicht der IDD nun frei wählen. „Und sie müssen mindestens die Hälfte ihrer Ausbildungsstunden bei einer von der Versicherungswirtschaft unabhängigen Institution absolvieren“, sagt Grandits. Die Bildungsanbieter müssen institutionellen Qualitätskriterien unterliegen. Sind sie keine öffentlich-rechtliche Körperschaft der WKO oder hochschulische Einrichtung, benötigen sie ein Zertifikat nach Kriterien des Ö-Cert oder ein Gütesiegel des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft. „Die Verhandlungen um den Lehrplan haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine gemeinsame Interessenvertretung für Versicherungsagenten ist“, sagt Grandits. Niemand dürfe zum Besuch einer bestimmten Bildungseinrichtung gezwungen werden. „Wir werden genau beobachten, ob das künftig in der Praxis auch so ist. Da können Sie echt sicher sein!“
Corporate Data
Die Versicherungsagentur ist die Dachmarke der Gremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien). KommR Horst Grandits ist der Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. Erstmals treten mit – Die Versicherungsagentur – acht von neun Landesgremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien) und damit mehr als 8.000 Versicherungsagenturen unter einer gemeinsamen Marke auf. KommR Wolfgang Wimmer, Obmann-Stellvertreter des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich, leitet den Fachausschuss Markenführung. Er ist für die kontinuierliche Umsetzung aller Kommunikations- und Marketingmaßnahmen verantwortlich.
Mehr Informationen unter: www.echtsichersein.at