VSÖ und KFV fordern mehr Sicherheit bei der Aufbewahrung von Waffen

Klare Richtlinien sollen künftig dazu beitragen, dass Waffen nicht mehr unterm Kopfpolster oder im Kasten verwahrt werden.

Für eine sichere Aufbewahrung von Waffen sprechen sich der Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) aus. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz vergangenen Dienstag in Wien wurde eine neue Richtlinie zur sicheren Waffenverwahrung vorgelegt. VSÖ Generalsekretär Robert Grabovszki, BSc MBA, bemängelt, dass die gesetzliche Definition der „sicheren Verwahrung“ unzureichend ist und zu viel Interpretationsspielraum zulässt.

Wien, 23. November 2023 – In der aktuellen Fassung des Waffengesetzes bzw. der Waffengesetz Durchführungsverordnung ist lediglich gefordert, dass Waffen und Munition so zu verwahren sind, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Der Einbruchswiderstand ist nicht geregelt. „Aufgrund der schwammigen Vorgaben ist es nicht verwunderlich, wenn jemand auch eine simple Blechkasse für eine ausreichende Schutzmaßnahme vor fremden Zugriff hält“, ist Robert Grabovszki überzeugt. Daher hat der VSÖ in Kooperation mit dem KFV die neue Richtlinie TRVE 10-4, „Richtlinie für Wertschutzschränke und Wertschutzräume zur Aufbewahrung von Waffen“, erarbeitet. Diese enthält Empfehlungen zur Auswahl und rechtskonformen Nutzung des optimalen Wertschutzbehältnisses zur Aufbewahrung von Waffen und Munition. „In der neuen Richtlinie ist beispielsweise festgehalten, dass Behältnisse zur Aufbewahrung bestimmter Schusswaffen ein entsprechendes Mindest-Eigengewicht haben bzw. über eine bestimmte Verankerung verfügen sollten“, erläutert Robert Grabovszki. „Wir sprechen uns in diesem Fall ausschließlich für Behältnisse aus, die nach ÖNORM EN 14450 bzw. ÖNORM EN 1143-1 geprüft sind und über zertifizierten Einbruchswiderstand mit der entsprechenden VSÖ Sicherheitsklasse verfügen“, ergänzt der Generalsekretär.

Unsichere Verwahrung
Im Zentralen Waffenregister sind derzeit mehr als 1,43 Millionen Waffen vermerkt. Dass Waffen nicht immer sicher verwahrt werden, hat eine aktuelle Studie des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV ergeben. „Vier Prozent der Waffenbesitzer verwahren ihre Waffen im Nachtkästchen oder Schreibtisch und acht Prozent unter dem Kopfpolster oder Bett“, berichtet KFV-Geschäftsführer Mag. Christian Schimanofsky. 57 Prozent, die eine Waffe besitzen, nutzen Waffentresore bzw. Waffenschränke, 49 Prozent besitzen einen Tresor. 20 Prozent verwahren ihre Waffe in einem herkömmlichen Schrank, 11 Prozent verwenden einen Gewehrhalter an der Wand und 13 Prozent lassen ihre Waffe durch eine andere Person verwahren bzw. lagern diese in einem anderen Haushalt. VSÖ und KFV sind überzeugt, dass es punkto sicherer Verwahrung noch einigen Aufklärungsbedarf gibt.

Hauptmotiv: Schutz der Familie
Hauptmotiv für den Waffenbesitz ist laut dieser Umfrage der Schutz der Familie und des Zuhauses, gefolgt von Selbstverteidigungszwecken und der Freude am Schießsport bzw. an der Jagd. Christian Schimanofsky gibt zu bedenken, dass Einbrüche begangen werden, wenn niemand zu Hause ist. „Das bedeutet, dass die Waffen selbst zur Beute werden können“, sagt der KFV-Geschäftsführer. Eine sichere Verwahrung von Waffen in den Wohnräumen schützt daher vor jeglichem unbefugten Zugriff, insbesondere durch Kinder und andere Familienmitglieder, die keine Berechtigung zum Besitz von Waffen haben.

Tipps zur sicheren Verwahrung von Waffen

  • Waffen und Munition sollten getrennt aufbewahrt werden.
  • Waffen sollten daher auch nicht geladen im Waffenschrank liegen.
  • Unbefugte dürfen keinen Zugang zu den Waffen bekommen.
  • Wer nur über eine Waffenbesitzkarte und nicht über einen Waffenpass verfügt, darf seine Waffe nicht unterwegs bei sich tragen.
  • Wer eine Waffe der Kategorie B (Revolver, Pistole, …) im Nachlass einer verstorbenen Person findet, muss unverzüglich die Waffenbehörde verständigen. Will man die Waffe behalten, sollte ein Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte gestellt werden. Waffen der Kategorie C (Flinten und Büchsen) müssen in einer Waffenhandlung registriert werden.
  • Erlaubnispflichtige Waffen sollten laut der neuen VSÖ-Richtlinie TRVE 10-4 in einem Behältnis aufbewahrt werden, das einer normierten Sicherheitsklasse entspricht – und somit ein entsprechendes Eigengewicht und/oder eine entsprechende Verankerung aufweist.
  • Zudem sollten die Behältnisse eine Zertifizierung aufweisen (ÖNORM EN 14450 oder ÖNORM EN 1143-1) bzw. über ein VSÖ-Prüfzeichen verfügen.

Corporate Data
Der VSÖ Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs ist ein unabhängiger Verband von Unternehmen und Institutionen in Österreich, dessen Mitglieder sich mit Sicherheit in allen denkbaren Formen beschäftigen. Wer an Sicherheit denkt, denkt an den VSÖ, lautet die Vision des Verbandes. Ziele sind unter anderem, den Verband als führende Institution der Sicherheitsbranche sowie als unverzichtbaren Partner bei Normenentstehung und Richtlinienarbeit zu etablieren. Zum VSÖ gehören die Fachgruppen elektronische Sicherheitsanlagen, mechanische und mechatronische Sicherheitseinrichtungen sowie Sicherheitsdienstleister. Der Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs wurde 1975 gegründet und zählt mehr als 70 Mitgliedsbetriebe.

Weitere Informationen unter www.vsoe.at