Dass Versicherungsagenten im Zuge der neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie nun dazu verpflichtet sind, Weiterbildungsangebote wahrzunehmen, ist eine der wichtigsten Neuerungen. Die WKO und das WIFI Steiermark bieten hierfür ein breites Angebot an Veranstaltungen. Die Gewerbebehörde hat angekündigt, die Einhaltung der Verpflichtung 2019 zu kontrollieren.
Graz, 19. Juni 2019 – „Die IDD hat endlich Klarheit in den Bereich der Weiterbildung gebracht. So dürfen nur noch Fachexperten Wissen vermitteln. Eine Forderung, die wir schon lange stellen und die nun endlich umgesetzt wurde. Damit die Versicherungsagenten auch die Möglichkeit zu qualitativ hochwertiger Weiterbildung haben, bietet die WKO Steiermark ein breites Angebot an Möglichkeiten“, erklärt Gremialobmann KommR Karlheinz Hödl.
Weiterbildungsangebote auf einen Klick
Die Verpflichtung zur Weiterbildung besagt, dass jährlich 15 Stunden an Weiterbildung absolviert werden müssen. Die WKO stellt in Zusammenarbeit mit www.meine-weiterbildung.at entsprechende Angebote in allen Bundesländern zur Verfügung. Die Weiterbildungsmöglichkeiten sind auf der Website abrufbar. Nach einer kostenlosen Registrierung auf dem Portal können darüber hinaus jederzeit der aktuelle Stand absolvierter Weiterbildungsmaßnahmen sowie Teilnahmebestätigungen abgerufen werden. Zudem werden Schulungsunterlagen, sofern vorhanden, auf der Seite kostenlos zur Verfügung gestellt.
Breite Ausbildungspalette in der Steiermark
Das WIFI Steiermark bietet eine Reihe von anrechenbaren Seminaren an. Kurse gibt es zu Steuer-, Gewerbe- und Arbeitsrecht, zu Unternehmens- und Insolvenzrecht sowie zu Handelsvertreterrecht oder darüber, wie Kosten richtig ermittelt und abgedeckt werden. Die Seminare finden im WIFI Steiermark in der Körblergasse 111–113 in Graz statt. Auch Veranstaltungen des Landesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Steiermark können bei der verpflichtenden Weiterbildung der IDD angerechnet werden. So werden beispielsweise beim Kongress der Steirischen Versicherungsagenturen, der am 4. Oktober im Schloss Seggau stattfindet, ausgewählte Vorträge gehalten, die als Weiterbildungsmaßnahme für die IDD anrechenbar sind.
Prüfung der Einhaltung von Verpflichtungen
Bereits angekündigt wurden Überprüfungen durch die Gewerbebehörde. Sie wird 2019 verstärkt die konkrete Einhaltung der Informationspflichten durch Unternehmen prüfen. Diese bestehen aus der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II und eben der Versicherungsvermittlerrichtlinie IDD. „Es ist uns wichtig, dass Versicherungsagenten in der Steiermark ihrer Verpflichtung problemlos nachkommen können. Deshalb bieten wir eine große Zahl an Möglichkeiten, durch interessante Kurse die Weiterbildung attraktiv zu gestalten. So macht Weiterbildung nicht nur Sinn sondern auch Spaß“, sagt Hödl.
Corporate Data
Das Landesgremium der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Steiermark ist eine dynamische Interessenplattform der Steirischen Versicherungsagenturen mit rund 1.300 Mitgliedern. Die Versicherungsagentur agiert als selbstständiges Unternehmen, ist jedoch vertraglich an Versicherungsunternehmen gebunden. Sie fungiert als Schnittstelle zwischen Versicherungskonzernen und den einzelnen Kunden. Das Angebotsspektrum umfasst sämtliche Leistungen einer großen Versicherung. Die Versicherungsagentur ist Ihre persönliche Mehr-Sicherung vor Ort: selbstständig, schnell, sicher, steirisch – so lautet die Leitidee. Die Versicherungsagentur: Meine Mehr-Sicherung.
Mehr Informationen unter: www.versicherung-steiermark.at