Die Gewerbeordnung verpflichtet Versicherungsagenten zur Weiterbildung. Damit verankert der Gesetzgeber einen gelebten Usus der Versicherungsagenten nun auch formaljuristisch. Ein neuer Lehrplan legt einheitliche Standards fest. Zahlreiche Seminarangebote der Landesgremien sind darin in einem Konzept vereint. Bundesgremialobmann KommR Horst Grandits präsentiert den neuen Lehrplan nun in den Bundesländern.
St. Pölten, 6. November 2019 – 15 Stunden pro Jahr sind selbstständige Versicherungsagenten zur Weiterbildung verpflichtet. Das schreibt die EU-Richtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) vor und findet in der Gewerbeordnung ihre Umsetzung. „Die österreichischen Versicherungsagenten messen der Weiterbildung traditionell große Bedeutung bei. Daher sehen wir das nicht als neue Verpflichtung, sondern mehr als gesetzliche Verankerung eines bislang ungeschriebenen Standards“, erklärt KommR Horst Grandits. Der Bundesgremialobmann der Versicherungsagenten war maßgeblich an der Erstellung des neuen Lehrplans beteiligt. In diesem Lehrplan sind die Details zur Umsetzung der Weiterbildungsverpflichtung geregelt.
Zwei Module, 20 Einzelseminare
Wichtig war dem Bundesgremialobmann vor allem, dass die Versicherungsagenten ihre Weiterbildung frei gestalten und von Versicherern nicht zu bestimmten Ausbildungen gezwungen werden können. „Unsere Landesgremien bieten ihren Mitgliedern mit vielfältigen Seminaren und Veranstaltungen hervorragende Weiterbildungsmöglichkeiten. Es freut mich außerordentlich, dass diese Angebote von unseren Mitgliedern zahlreich angenommen werden“, so Horst Grandits. Zwei Module gruppieren die Weiterbildungsangebote. „Rechtskompetenz und Berufsrecht“ sowie „Fach- und Spartenkompetenz“ lauten die Modultitel. Rechtliche Grundlagen aus den Bereichen Vertragsrecht, Privatrecht, Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht, Gewerberecht und Sozialversicherungsrecht bilden den Kern des ersten Moduls. In Modul zwei finden sich fachliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu einzelnen Versicherungssparten.
Große Zustimmung in den Versicherungsagenturen
„Das Bewusstsein über die Bedeutung der Weiterbildung ist in unserer Sparte sehr groß. Daher freut sich auch unser neuer Lehrplan großer Zustimmung“, berichtet Horst Grandits. Bei Nichtabsolvierung der vorgegebenen Weiterbildung sieht die Gewerbeordnung Strafen vor. „Das sind bei uns aber nur theoretische Ansätze. Viele unserer Mitglieder absolvieren schon jetzt mehr Seminare als vorgeschrieben“, ist Horst Grandits überzeugt. „Dennoch appelliere ich an alle Versicherungsagenten, das Thema der Weiterbildungsverpflichtung ernst zu nehmen. Wir müssen davon ausgehen, dass bereits im nächsten Jahr Kontrollen durch die Gewerbebehörden erfolgen werden“, so Grandits weiter. Auch Webinare, Online-Kurse und E-Learning-Einheiten werden als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt.
Corporate Data
Die Versicherungsagentur ist die Dachmarke der Gremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien). KommR Horst Grandits ist der Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. Erstmals treten mit – Die Versicherungsagentur – acht von neun Landesgremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien) und damit mehr als 8.000 Versicherungsagenturen unter einer gemeinsamen Marke auf. KommR Wolfgang Wimmer, Obmann-Stellvertreter des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich, leitet den Fachausschuss Markenführung. Er ist für die kontinuierliche Umsetzung aller Kommunikations- und Marketingmaßnahmen verantwortlich.
Mehr Informationen unter: www.echtsichersein.at