IDD: Vermittler bilden Mitarbeiter aus

Die Versicherungsagentur freut sich: Bei der Weiterbildungspflicht nach IDD dürfen Versicherungsvermittler angestellte Mitarbeiter ausbilden.

Die Versicherungsagentur freut sich über den Fortschritt bei der Gewerbeordnung für Versicherungsvermittler: Im Dezember wurde die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, kurz IDD) im Parlament behandelt. Dabei einigte man sich bei der Weiterbildungspflicht gemäß IDD in einem parlamentarischen Beschluss. „Versicherungsagenten können ihre angestellten Mitarbeiter künftig auch intern schulen“, erklärt KommR Horst Grandits, Bundesobmann der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. „Ich begrüße diese Lösung, denn so entstehen für unsere Mitglieder bei der Weiterbildung keine zusätzlichen Kosten.“

St. Pölten, 21. Dezember 2018 – Die Versicherungsagentur freut sich über den parlamentarischen Beschluss zur Gewerbeordnung für Versicherungsvermittler. Aufgrund eines Abänderungsantrags können Weiterbildungen nun im Rahmen der Weiterbildungspflicht der Insurance Distribution Directive (IDD) für angestellte Mitarbeiter auch im Vermittlungsunternehmen angeboten werden. KommR Horst Grandits, Bundesobmann der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt die im letzten Moment herbeigeführte Lösung für Versicherungsagenten: „Die Umstellung auf IDD ist komplex. Bei der Weiterbildung haben wir nun mehr Klarheit. Mit der Möglichkeit zur internen Schulung für angestellte Mitarbeiter entstehen für unsere Versicherungsagenturen keine zusätzlichen Kosten. Das Wissen wird von wirklichen Fachexperten weitergegeben. Das ist ein Erfolg und eine gute Lösung.“

15 Stunden Weiterbildung pro Jahr

Die Versicherungsvermittlerrichtlinie (IDD) löst die vormalige Versicherungsvermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2002 (Insurance Mediation Directive, kurz IMD) ab. Die EU-Richtlinie wird aktuell in österreichisches Recht umgesetzt. Sie regelt Interessenkonflikte, Produktregulierungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Vorschriften für Versicherungsanlageprodukte sowie den Versicherungsvertrieb. Die Weiterbildungspflicht beinhaltet 15 Stunden pro Jahr für Versicherungsvermittler. Die Weiterbildungsinhalte stammen aus den Bereichen Rechtskompetenz und Berufsrecht sowie Fach- und Spartenkompetenz. Mit dieser Verpflichtung zur Weiterbildung sollen Kompetenz und Professionalität von Versicherungsvermittlern sichergestellt werden.
Die Weiterbildung soll teilweise auch technikneutral erfolgen können. Bei Gewerbetreibenden soll zumindest die Hälfte der Weiterbildung bei geeigneten, unabhängigen Bildungsinstituten durchgeführt werden.

Corporate Data

Die Versicherungsagentur ist die Dachmarke der Gremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien). Obmann ist KommR Horst Grandits, der Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. Erstmals treten mit – Die Versicherungsagentur – acht von neun Landesgremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien) und damit mehr als 8.000 Versicherungsagenturen unter einer gemeinsamen Marke auf. KommR Wolfgang Wimmer, Obmann-Stellvertreter des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich, leitet den Fachausschuss Markenführung. Er ist für die kontinuierliche Umsetzung aller Kommunikations- und Marketingmaßnahmen verantwortlich. www.echtsichersein.at