Urheberrechtsnovelle: Nur Beratung schützt vor teuren Konsequenzen

Inhomogene Gesetzeslage und Unsicherheiten bleiben auch nach Novellierung bestehen. ABP Anwälte Burger & Partner empfiehlt juristische Beratung vor Veröffentlichung von Werken.

Mitte Juni hat der österreichische Ministerrat die Novelle zum Urheberrecht beschlossen. Kern der Überarbeitung ist die Umwandlung der bisherigen Leerkassettenvergütung in eine Speichermedienvergütung. Moderne Cloud-Dienste sind darin aber nicht berücksichtigt. Auch die inhomogene Gesetzeslage in Europa bei der sogenannten Panoramafreiheit führt weiterhin zu Unsicherheiten. Die oberösterreichische Rechtsanwaltskanzlei ABP Anwälte Burger & Partner rät als eine der führenden Kanzleien im Patent- und Markenrecht weiterhin zu juristischer Absicherung. Windischgarsten, 10. August 2015 – „Der Gesetzgeber hat nun auch Geräte wie USB-Sticks, Festplatten und Smartphones im Urheberrecht berücksichtigt“, weiß Mag. Dr. Clemens Ofner, Experte für gewerblichen Rechtsschutz und die Erlangung von Schutzrechten. Im Rahmen seiner Tätigkeit bei ABP Anwälte Burger & Partner kennt er aber auch die Grauzonen im Schutz von geistigem Eigentum. „Leider kommt die Speichermedienvergütung um viele Jahre zu spät. Aktuelle Trends wie das Streaming, der direkte Konsum von Tonträgern oder Filmmaterial im Internet, finden bei der Speichermedienvergütung weiterhin keine Berücksichtigung“, sagt Ofner. Beim Streaming wird das gehörte oder gesehene Material nicht auf lokalen Datenträgern gespeichert. Aus diesem Grund findet die Vergütung in diesem Punkt keine Anwendung. Die Leidtragenden sind hier erneut die Kunstschaffenden, die beim Streaming leer ausgehen können.  Inhomogene Gesetzeslage zur Panoramafreiheit
Seit geraumer Zeit gibt es in Europa eine eingehende Diskussion zur sogenannten Panoramafreiheit. Dabei geht es um Fotos von Werken, die mit Zustimmung des Urhebers dauerhaft an öffentlichen Orten zu betrachten sind. „Derartige Gebäude, Skulpturen oder architektonische Kunstwerke dürfen in Österreich und Deutschland fotografiert und die Fotos grundsätzlich auch für kommerzielle Zwecke vervielfältigt werden. Die Panoramafreiheit gilt aber nicht in allen europäischen Ländern“, beschreibt Ofner. Seitens des Rechtsausschusses des Europaparlaments gab es eine Empfehlung, die Panoramafreiheit auch in Österreich einzuschränken. Nach heftigen Protesten sprach sich das Parlament aber mehrheitlich gegen eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage aus. „Speziell für Wikipedia, aber auch für Stadtführer oder touristische Werke wäre eine Änderung prekär gewesen. Wer hier absolute Rechtssicherheit haben möchte, sollte bereits vor der Veröffentlichung die rechtliche Lage nachhaltig abklären lassen“, beschreibt Ofner. Der Schutzrechtsexperte sieht hier in Österreich durchaus noch Aufholbedarf in puncto Bewusstseinsbildung. Speziell international tätige Unternehmen sehen sich immer wieder mit außerordentlich hohen finanziellen Forderungen konfrontiert. Die Kanzlei ABP Anwälte Burger & Partner ist spezialisiert auf die Prävention solcher juristischer Konsequenzen und sorgt im Vorfeld für Rechtssicherheit. Corporate Data
„ABP schützt Erfolg“, ist die Leitidee der oberösterreichischen Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Windischgarsten. Wer an Entwicklung, Schutz und Management von intellektuellem Eigentum denkt, denkt an ABP – weltweit. Die Kanzlei ABP Anwälte Burger & Partner bietet sämtliche anwaltliche Dienstleistungen zu Patenten, Marken, Muster, Designs, Domains, IP-Verträgen und IP-Auseinandersetzungen auf diesem Gebiet. Die Kanzlei ABP Anwälte Burger & Partner agiert international und zählt Unternehmen zu seinen Kunden, die Entwicklung, Schutz und Management ihres intellektuellen Eigentums mit einem professionellen Partner sicherstellen wollen.  Mehr Informationen unter: www.abp-ip.at