EU verschärft internationalen Markenschutz durch Benutzungszwang

Nationaler Markenschutz reicht oft nicht mehr aus. Unternehmen nutzen Markenprofis, um ihre Rechte richtig anzumelden.

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg stellt massive Änderungen in der Frage des sogenannten Benutzungszwanges in Aussicht. Ist eine in der EU geschützte Marke fünf Jahre lang registriert, muss der Inhaber die ernsthafte Verwendung der Marke künftig EU-weit nachweisen. Bislang reichte dazu die Benutzung der Marke in einem einzigen EU-Staat. Aus diesem Grund raten Juristen Unternehmen zur Konsultierung von Markenprofis wie der Kanzlei ABP Anwälte Burger & Partner.

Windischgarsten, 7. Februar 2014 – Das internationale Markenrecht gilt unter Unternehmern als eines der komplexesten juristischen Gebiete. Die aktuelle Situation wird durch eine Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union nun weiter verschärft. Viele Unternehmen nutzen das Angebot des Harmonisierungsamtes im spanischen Alicante, um zu überschaubaren Kosten eine Marke EU-weit zu schützen. Ist eine Marke auf diese Weise fünf Jahre lang geschützt, unterliegt sie dem sogenannten Benutzungszwang. Das bedeutet für den Markeninhaber, dass er auf Verlangen die ernsthafte Nutzung der Marke nachweisen muss. Diese Regelung gilt für das gesamte Schutzgebiet, im Falle einer Anmeldung beim Harmonisierungsamt in Alicante, also für alle Länder der Europäischen Union. Bislang war die Rechtsprechung so gestaltet, dass die Nutzung einer Marke in einem einzigen EU-Staat in der Regel als rechtserhaltend für die gesamte Europäische Union angesehen wurde. Von dieser Vorgangsweise wich der Europäische Gerichtshof nun ab. Künftig dürfte also die Erbringung eines Benutzungsnachweises in lediglich einem einzigen Mitgliedsstaat nicht mehr ausreichend sein. Somit wird die Frage nach der ernsthaften Nutzung einer Marke eher von Einzelfallentscheidungen, von der Art der für die Marke registrierten Waren bestimmt, abhängig sein.

Unternehmen setzen auf juristische Markenprofis
Die Kanzlei ABP betreut von den Standorten Windischgarsten, Wien und Zürich aus Kunden aus aller Welt in puncto Markenrecht. Die Profis entscheiden gemeinsam mit den Unternehmen, ob eine EU-weite Markenanmeldung überhaupt notwendig ist. Im Lichte der neueren Rechtsprechung kann es durchaus Sinn ergeben, einem Unternehmen von einem EU-weiten Markenschutz abzuraten. Auf diese Weise können Markeninhabern kostspielige Löschungsverfahren auf EU-Ebene erspart bleiben. Welcher Markenschutz für die jeweilige Marke notwendig ist, muss daher von Fall zu Fall individuell entschieden werden. ABP Anwälte Burger & Partner können auf langjährige Erfahrungswerte auf diesem Gebiet zurückgreifen und übernehmen für ihre Kunden auch die Abwicklung aller bürokratischen Verfahren. Unterstützt von einem professionellen, weltweiten Anwaltsnetzwerk zählt ABP zu den führenden Experten im Bereich Intellectual Property. Die Aufnahme in die Datenbank der Global Law Experts im Jahr 2013 unterstreicht diese Stellung eindrucksvoll.

Corporate Data
„ABP schützt Erfolg“, ist die Leitidee der oberösterreichischen Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Windischgarsten. Wer an Entwicklung, Schutz und Management von intellektuellem Eigentum denkt, denkt an ABP – weltweit. Die Kanzlei ABP Anwälte Burger & Partner bietet sämtliche anwaltliche Dienstleistungen zu Patenten, Marken, Muster, Designs, Domains, IP-Verträgen und IP-Auseinandersetzungen auf diesem Gebiet. Die Kanzlei ABP Anwälte Burger & Partner agiert international und zählt Unternehmen zu seinen Kunden, die Entwicklung, Schutz und Management ihres intellektuellen Eigentums mit einem professionellen Partner sicherstellen wollen. Mehr Informationen unter: www.abp-ip.at