Skifahren mit Helm – mit Sicherheit im Recht

Ohne Helm auf dem Kopf kann im Falle eines Skiunfalles eine Minderung von Schadensansprüchen zum Thema werden.

In Österreich müssen jede Saison mehr als 50.000 Wintersportler ins Spital. Skifahren mit Helm und Protektoren könnte viele dieser Spitalsaufenthalte verhindern. Generell werden die Kosten für die Bergung und Behandlung nicht immer zur Gänze von den Sozialversicherungsträgern gedeckt. In vielen Fällen müssen Skifahrer mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Eine passende Zusatzversicherung hilft. Die Versicherungsnehmer sollten überprüfen, ob ihre Haushaltsversicherung oder eine ihrer Zusatzversicherungen diesen Schutz bieten. Dies kann bei Schutzbriefen der Automobilklubs, Mitgliedschaften in Sportvereinen, Zusatzleistungen von Kreditkarten oder privaten Haftpflichtversicherungen der Fall sein. Bei Fragen hilft ihnen ihre Versicherungsagentur.

Graz, 21. Februar 2017
– „Angesichts hoher Unfallzahlen in den Skigebieten ist die Sicherheit beim Skifahren immer weiter in den Vordergrund gerückt. Im Falle eines Skiunfalles übernimmt eine geeignete Zusatzversicherung entstandene Zusatzkosten, die von den Sozialversicherungsträgern nicht gedeckt werden“, erklärt Karlheinz Hödl, Obmann der Versicherungsagenturen in der Steiermark. Grundsätzlich sollten alle Skifahrer einen Helm tragen und nur mit angemessener Ausrüstung auf die Piste. Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gilt in Österreich, mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg, eine grundsätzliche Helmpflicht. Diese Regelung gilt ebenso für Kroatien und Slowenien. Wie wichtig das Tragen eines Helmes und dazugehörender Schutzausrüstung ist, erfahren wir leider oft nur durch schwere Unfälle prominenter Personen. Schwere Verletzungen auf der Piste sind durch immer besser präparierte Pisten, die zu immer höheren Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen trainierten und untrainierten Skifahrern geführt haben, keine Seltenheit. Glücklicherweise wird es immer selbstverständlicher, beim Skifahren einen Helm zu tragen. Somit ist die Anzahl der Kopfverletzungen rückläufig. Nachholbedarf gibt es aber bei Rückenprotektoren.

Skifahren ohne Helm – ein kopfloses finanzielles Risiko
Ein britischer Versicherer verknüpft einen Reiseschutz beim Wintersport mit einer verbindlichen Helmpflicht. In Österreich und seinen Nachbarländern gibt es zwar keine Versicherung, die das Tragen eines Helms verlangt. Doch Skifahren ohne Helm kann auch für unschuldige Opfer Rechtsfolgen nach sich ziehen, denn es können Obliegenheiten entstehen. Dieser juristische Ausdruck beschreibt die Verpflichtung, Handlungen zu setzen, die zur Abwendung von Schäden im eigenen Interesse entstehen. Das Münchner Oberlandesgericht entschied im Falle eines Ehepaares, das auf einer Tiroler Piste stand und von einem stürzenden Skifahrer an den Köpfen verletzt wurde, zu Ungunsten der Geschädigten. Weil die Ehepartner keine Helme getragen hatten, mussten sie die Hälfte der Behandlungskosten übernehmen.

Ohne Promille auf der Piste – die bessere Entscheidung
Auf der Piste gibt es keine genau definierte Promillegrenze. Wer allerdings eine Gefahrenquelle schafft, muss Vorkehrungen treffen, um die Gefahr abzuwenden. Im Falle eines Skiunfalles ist eine Alkoholisierung ein Kriterium bei der Beurteilung der Schuldfrage.

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Das Landesgremium der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Steiermark ist eine dynamische Interessenplattform der Steirischen Versicherungsagenturen mit rund 1.400 Mitgliedern. Die Versicherungsagentur agiert als selbstständiges Unternehmen, ist jedoch vertraglich an Versicherungsunternehmen gebunden. Sie fungiert als Schnittstelle zwischen Versicherungskonzernen und den einzelnen Kunden. Das Angebotsspektrum umfasst sämtliche Leistungen einer großen Versicherung. Die Versicherungsagentur ist Ihre persönliche Mehr-Sicherung vor Ort: selbstständig, schnell, sicher, steirisch – so lautet die Leitidee. Die Versicherungsagentur: Meine Mehr-Sicherung.

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